Israel blockiert nicht, sondern schützt sich im Rahmen des Völkerrechts
Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist ernst – daran besteht kein Zweifel. Doch ebenso wenig darf Zweifel daran bestehen, dass Israel ein völkerrechtlich verankertes Recht hat, humanitäre Lieferungen zu kontrollieren und zu verweigern. Wer sich auf die Genfer Konventionen beruft, muss sie vollständig lesen – insbesondere Artikel 23.
Am 4. Mai 2025 kündigte Israel an, humanitäre Hilfe wieder nach Gaza zu zulassen, will die Güter aber direkt an die Zivilisten liefern unter Umgehung der Hamas. Dies stiess unter anderem auf Kritik seitens der UNO.
Quelle: https://fokusisrael.ch/
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