Genozid ist nach der UN-Genozidkonvention von 1948 die absichtliche, systematische Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, z. B. durch Tötungen, schwere Schäden oder lebensfeindliche Bedingungen. Beispiele sind der Holocaust, der Völkermord in Ruanda (1994) und das Massaker in Srebrenica (1995). Der Begriff wird oft politisch verwendet, was seine rechtliche Schwere verwässern kann. Einige Kritiker bezeichnen die Nakba (1948), bei der etwa 700.000 Palästinenser flohen oder vertrieben wurden, als „ethnische Säuberung“ oder genozidal. Doch die Bezeichnung „Genozid“ ist umstritten, da:
- Bevölkerungswachstum: Die palästinensische Bevölkerung wuchs von 1,4 Millionen (1948) auf ca. 14 Millionen (2022). Arabische Israelis wuchsen von 156.000 auf 2,08 Millionen (21 % der Bevölkerung).
- Integration: Araber, die 1948 in Israel blieben (ca. 150.000), erhielten Staatsbürgerschaft, und ihre Zahl stieg stark.
- Keine systematische Vernichtung: Die Nakba war durch Kriegsereignisse, Flucht und teils gezielte Vertreibungen geprägt, nicht durch eine einheitliche Vernichtungsabsicht.
- Rechtliche Prüfung: Kein internationales Gericht hat die Nakba als Genozid eingestuft.
Das starke Wachstum der palästinensischen und arabischen Bevölkerung widerspricht der Definition eines Genozids, was die Anwendung des Begriffs problematisch macht. Dennoch bleibt die Nakba ein zentrales Trauma im Konflikt.